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Fahrverbote
In Zukunft wollen einige Kommunen und Städte zur Verbesserung der Luftqualität
in besonders feinstaubgefährdeten Zonen für bestimmte Kraftfahrzeuge Fahrverbote erlassen.
Kraftfahrzeuge, die nicht mit einer entsprechenden Umweltplakette bzw. Feinstaubplakette
gekennzeichnet sind, dürfen diese Zonen nicht befahren.
Feinstaubplaketten
Um diesen Fahrverboten zu entgehen, können Fahrzeughalter eine Feinstaubplakette beschaffen und auf
ihrem Fahrzeug anbringen. Ob und in welcher Farbe eine Feinstaubplakette für ein Fahrzeug erhältlich
ist, hängt vom Emissionsverhalten des Fahrzeugs und einem ggf. nachgerüsteten emissionsvermindernden
System ab. Innerhalb einer vierstufigen Skala der entsprechenden Schadstoffgruppen
(keine Plakette bzw. rote, gelbe oder grüne Plakettenfarbe) kennzeichnet eine grüne Plakette
Kraftfahrzeuge mit den niedrigsten Schadstoffemissionen.
Steuerliche Förderung
Der Gesetzgeber hat die steuerliche Förderung von Diesel-Pkw mit nachgerüsteten Dieselpartikelfiltern beschlossen.
Das Gesetz sieht einen einmaligen Steuernachlass von 330 Euro für den nachträglichen Einbau eines wirksamen Filters rückwirkend
vom 1. Januar 2006 bis Ende 2009 für Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2006 zugelassen wurden, vor.
Halter von Fahrzeugen ohne Dieselpartikelfilter, müssen vom 1. April 2007 an vier Jahre lang einen Aufschlag auf die Kfz-Steuer von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum zahlen. Durch die Nachrüstung anderer emissionvermindernder Systeme können gegebenenfalls auch bessere Schadstoffklassen mit einem entsprechenden Steuervorteil erreicht werden. Weiterführende Informationen dazu erhalten Sie bei Ihren Sachverständigen von TÜV und DEKRA. Arten von Nachrüstsystemen
Zur wirksamen Nachbehandlung der Schadstoffemissionen von Diesel- und Benzinfahrzeugen wurden verschiedene
Systeme entwickelt:
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